Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Flammorama AG 

 Flammorama AG, Rupperswil, 01.07.2020 

 

 1. Vorbemerkungen 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Flammorama AG, mit Sitz in CH-5102 Rupperswil AG, (nachfolgend „Flammorama“) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"), welche die Dienstleistungen und Lieferungen der Flammorama in Anspruch nehmen. 

Sie gelten ab 01.07.2020 und ersetzen alle vorgängigen Fassungen. Vorher abgeschlossene Verträge werden nach den damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. 

Aufträge werden gemäss unseren AGB angenommen und ausgeführt. Unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nicht Teil der Verträge. 

Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen bzw. Zusagen. Mündliche und sonstige Abreden, die von unseren AGB abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 

2. Aufträge 

Die Auftragserteilung kann unterzeichnet per Post oder E-Mail erfolgen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber bzw. Kunde diese AGB der Flammorama an. 

Ordnungsgemäss erteilte Aufträge bzw. Bestellungen sind verbindlich und können nicht annulliert werden, d.h. der Kunde ist verpflichtet, die gehörig angebotene Ware am Erfüllungsort abzuholen oder die Lieferung/Leistung anzunehmen. Spätestens ein Jahr ab Kaufdatum ist die Erfüllung der Vertrag resp. die Kaufpreiszahlung fällig. Ist der Kunde mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug oder retourniert er die Ware, so kann Flammorama ihm eine Nachfrist von zehn Tagen ansetzen und nach deren unbenutztem Ablauf entweder innert 30 Tagen den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz oder weiterhin die Annahme verlangen. Die Parteien vereinbaren eine Konventionalstrafe (im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes) von mind. 30 % der Auftragssumme. Sonderanfertigungen aller Art können nicht storniert und zurückgenommen werden. Ebenso ist die Flammorama ermächtigt für die Umtriebe und Auslagen die Lagerkosten rückwirkend ab Kaufdatum bis Auflösung Vertrag resp. max. nach einem Jahr in Rechnung zu stellen. Verrechnung erfolgt in ganzen Monaten, pro Monat CHF 60.00 zzgl. MwSt. für Ofen und max. 1 m2 Standplatz. Für Kaminanlagen eine zusätzliche Pauschale von CHF 500.00 zzgl. MwSt. 

3. Zahlungsbedingungen 

Alle Lieferungen/Abholungen sind gemäss schriftlicher Vertragsvereinbarung zu zahlen. Abzüge jeder Art werden nicht anerkannt. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Flammorama nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht zulässig, ebenso wenig die Verrechnung mit solchen. Die Flammorama behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzuges seitens der Käufer das Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen zum Schutze des Eigeninteresses. Die Kosten dieses Verfahrens werden vollumfänglich seitens der Gegenpartei bezahlt. 

4. Eigentumsvorbehalt 

Flammorama bleibt Eigentümerin der gelieferten Objekte, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. 

Der Kunde ermächtigt Flammorama, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Eintragung ins zuständige Eigentumsvorbehaltsregister nach Art. 715 ZGB vorzunehmen. 

Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Kunde nicht über die gelieferten Gegenstände verfügen. Vor allem darf er sie weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. 

Flammorama ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Speditionskosten gehen zulasten des Kunden. 

5. Lieferfristen / Lieferungen 

Flammorama ist an die Lieferzeiten der Hersteller/Lieferanten gebunden. Die Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen aufgrund Verzugs des Herstellers/Lieferanten sind ausgeschlossen. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und infolge unvorhergesehener Umstände haben wir selbst bei verbindlich zugesagten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. 

6. Haftung 

Verletzt Flammorama fahrlässig oder vorsätzlich vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen oder tritt ein Gewährleistungsfall ein und entsteht dadurch dem Kunden ein Personen- oder Sachschaden, so haftet Flammorama im Rahmen und Umfang ihrer gesetzlichen Haftpflicht. 

7. Garantie / Gewährleistungsansprüche 

Für alle bei Flammorama gekauften Geräte bzw. Produkte gilt grundsätzlich die jeweilige Herstellergarantie, welche ab Rechnungsdatum gültig ist. Die Rechnung gilt als Garantiebeleg. 

Hat Flammorama vertragswidrige Ware geliefert, so kann der Kunde zunächst nur verlangen, dass Flammorama die Vertragswidrigkeit nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung kostenlos und ohne unverhältnismässige Unannehmlichkeiten für den Kunden behebt. Der Kunde kann Flammorama dazu eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen ansetzen. Hat Flammorama die Vertragswidrigkeit innert dieser Frist nicht behoben, so kann der Kunde Minderung oder, wenn ihm das Behalten der Lieferung unzumutbarer ist, Wandelung verlangen. 

8. Abholung / Umtausch 

Die Abholung erfolgt durch den Kunden ab Lager Rupperswil. Der Umtausch erfolgt nur bei Rückgabe von Lagerartikeln in gutem Zustand; dann vergüten wir höchstens 70% des Netto-Verkaufspreises. Für Abnützungen oder Beschädigungen, welche durch nicht fachgemässe Installationen oder vorschriftswidrige Behandlung entstehen, kann die Garantie nicht beansprucht werden. Ansprüche für Folgeschäden lehnt Flammorama ebenfalls ab. 

9. Lieferung (Bordsteinkante) 

Die Lieferungen erfolgen auf Vorkasse oder Rechnung und Gefahr des Empfängers per Spedition (Drittanbieter). Lieferungen sind unverzüglich bei Übergabe auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen. Die Ware bei Anlieferung am selben Tag der Lieferung auf Vollständigkeit und Beschädigungen prüfen. Bei Beschädigungen auf dem Lieferschein notieren und vom Chauffeur kennzeichnen lassen. Beanstandungen sind am selben Tag der Lieferung dem Spediteur zu melden. Bei Unterlassung haftet der Empfänger für Schäden und Kosten selbst. 

10. Montage 

Der Ofen-Montagepreis beinhaltet die Lieferung und das Stellen an die gewünschte Lieferadresse bzw. an den gewünschten Standort sowie das Anpassen der Rauchrohre an den bauseits vorbereiteten Kaminanschluss. 

Der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, Flammorama über den Zustand bzw. Zugang/Zufahrt zum Standort ausführlich zu informieren. Erschwerte Bedingungen bei Lieferung und Montage (u.a. wie Wendeltreppen, Terrassenhäuser, ungünstig erschlossene Standorte, Extrafahrten usw.) werden gegen Aufpreis ausgeführt. 

Das effektiv benötigte Material wird verrechnet. Die Frischluftzufuhr bei Öfen/Cheminées wird empfohlen! Der Kunde verpflichtet sich, nach Fertigstellung/Montage anwesend zu sein und die ausgeführte Arbeit zu überprüfen. Für später gemeldete sichtbare Mängel wird keine Haftung übernommen. Bereits installierte/gebrauchte Produkte/Lieferungen werden nicht zurückgenommen. 

11. Bohrungen 

Wir haften nicht bei Beschädigung bzw. Zerstörung unsichtbarer Werkleitungen! Falls bei der Deckenbohrung die Maschine befestigt werden muss, kann es durchaus sein, dass durch die Befestigung Spuren an der Decke entstehen. Diese werden nicht durch Flammorama ausgebessert oder gestrichen. 

12. Offerten / Heimberatungen 

Unsere Angebote erfolgen freibleibend, Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Der Vertrag gilt erst durch die unterzeichnete Bestellung. Die Offerten werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 10 % der Auftragssumme ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und die Mehrkosten werden ohne weiteres in Rechnung gestellt. 

Für Beratungen vor Ort wird eine angemessene Entschädigung verrechnet, die bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird. 

13. Rechtswahl / Gerichtsstand 

Sollten Teile des Vertrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so haben die Vertragsparteien den Vertrag so anzupassen, auszulegen und anzuwenden, dass der mit dem nichtigen oder rechtsunwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck soweit als rechtlich zulässig erreicht wird. 

Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Rupperswil.